

Jährlich werden in Deutschland ca. 1.000 künstliche Befruchtungen durchgeführt (sog. heterologe künstliche Befruchtung). Insbesondere der Samenspender, aber auch alle anderen beteiligten Personen gehen dabei ein rechtliches Risiko ein – häufig ohne es zu wissen. Die Autorin entwickelt Möglichkeiten der zivilrechtlichen Haftungsfreistellung des Samenspenders und stellt ihre Alternative vor: die "rechtsfolgenlose Vaterschaftsfeststellungsklage".